» Die Definitionen der Krankenhausleistungen - Gesundheitswesen

Definition der Krankenhausleistungen

Krankenhausleistungen: (Krankenhausentgeltgesetz KHEntG § 2 Abs. 1)

„Krankenhausleistungen sind insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im KH notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung; Sie umfassen die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Wahlleistung.“

allgemeine Krankenhausleistungen: (Krankenhausentgeltgesetz KHEntG § 2 Abs. 2)

„Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind.

Dazu gehören…

  • die während des Krankenhausaufenthaltes durchgeführten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
  • die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter
  • die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson
  • die Besonderen Leistungen von Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten für die stationäre Versorgung von Krebskranken Patienten …“

 

Wahlleistungen: (Krankenhausentgeltgesetz KHEntG § 17 Abs. 1)

„Neben den Pflegesätzen dürfen andere als die allgemeinen Krankenhausleistungen als Wahlleistungen gesondert berechnet werden, wenn die allgemeinen Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen nicht Beeinträchtigt werden und die gesonderte Berechnung mit dem Krankenhaus vereinbart ist.“