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Die Höhe des Pflegegeldes

Abhängig von der Einstufung ihrer Selbständigkeit im Alltagsverhalten errechnet sich auch die Höhe Ihres Pflegegeldes. Das Pflegeamt stellt auf verschiedene Kriterien und Faktoren ab, um die Einstufung Ihres Pflegegeldes vornehmen zu können. Im Wesentlichen geht es allerdings darum, den Grad der vorhandenen Selbständigkeit zu bewerten. Hier entscheidet ein Gutachter darüber, inwieweit Sie im Alltag noch selbständig die alltäglichen Arbeiten verrichten können. Die Pflegekasse nimmt anhand dieser Einstufung auch die Auszahlung des Pflegegeldes in Abhängigkeit der Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe vor. Private Gutachter können unabhängige Gutachten erstellen und bewirken mitunter eine verbesserte Stellung vor der Kommission und damit verbunden auch ein erhöhtes Pflegegeld.

Kompetente Beratung zur Sicherung höherer finanzieller Zuwendungen in der Form des Pflegegeldes

Es ist jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass die rechtzeitige Beratung einen Vorteil sichern kann. Kompetente Berater findet man allerdings schwer. Die Qualität der Erfahrung und Fürsorge entscheidet darüber, ob man mit der Inanspruchnahme einer Beratung auch finanzielle Vorteile für sich selbst im Alter erwirken kann. Selbstverständlich bietet die Einstufung in den Pflegegrad 1 den niedrigsten finanziellen Vorteil beim Pflegegeld. Entscheidend ist jedoch auch die Bewertung der Mobilität und der noch vorhandenen kognitiven Fähigkeiten des Begutachteten. Um den höchsten Pflegegrad zu erhalten müssen diese Fähigkeiten bereits sehr eingeschränkt sein. Die Frage, wie selbständig man sich allerdings noch selbst bewegen kann oder eigenständig die Körperhaltung verändern kann, wird durch das Gutachten bewertet. Damit verbunden sind auch die Bewertung von individuellen Verhaltensweisen und möglichen psychischen Beeinträchtigungen. Die Möglichkeit der eigenständigen Fähigkeit des Alltags muss jedenfalls bei der Einstufung in die höchste Pflegestufe wesentlich beeinträchtigt sein.

Die Höhe des Pflegegeldes

Während man in der Pflegestufe 1 keinerlei Anspruch auf die Ausbezahlung eines Pflegegeldes hat, erhält man in der höchsten Stufe die höchsten finanziellen Zuwendungen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass man in der untersten Stufe keinerlei finanzielle Zuwendungen erhält. Der Kostenersatz ist aber auch tatsächlich als ein solcher zu verstehen, denn er dient dazu, die Versorgung mit Hilfsmitteln für den täglichen Verbrauch sicherzustellen. In den Pflegestufen 2 bis 4 steigt der finanzielle Zuschuss auch schrittweise. Man erhält je nach Einstufung auch noch Zuschüsse für unterschiedliche Bedürfnisse. Dazu zählen etwa Zuschüsse für eine erforderliche Nachtpflege oder bei notwendigen Sanierungen bzw. Umbauten in der Wohnung.

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