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Gesundheitliche Eignung

Viel wird über den Beruf des Krankenpflegers bzw. der Krankenschwester in den Medien berichtet. Die Kritik an den Gehältern flaut nicht ab. Allerdings ist der Gehalt nicht gar so niedrig, wie es vielleicht in den Medien vermittelt wird. Wenn man die Möglichkeit von Wochenenddiensten ansieht, dann muss man definitiv auch die positiven Seiten des Berufs sehen. In finanzieller Hinsicht kommen hier doch auch Zulagen hinzu, die zum normalen Verdienst hinzugerechnet werden. Zunächst muss aber erst einmal eine formale Ausbildung absolviert werden. Man kann in diesem Artikel zwar keine konkreten Zeiten und Details nennen, grundsätzlich lässt sich aber von einer Ausbildungsdauer von etwa drei Jahren annehmen.

Formale Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung

Bevor Sie die Ausbildung allerdings beginnen können, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen bzw. zur Ausbildung zugelassen werden. Zunächst müssen Sie eine Aufnahmeprüfung bestehen. Die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens gilt als Voraussetzung für den ersten Schritt. Nachdem sie die Prüfung bestanden und zur Ausbildung zugelassen worden sind, absolvieren Sie eine Ausbildung in zehn Schulstufen. Die Ausbildung können Sie grundsätzlich ab der Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen. Die Ausbildungsstätte schreibt auch vor, dass Sie ihr den Nachweis einer dem Ausbildungsniveau entsprechenden Allgemeinbildung übermitteln müssen. Sie müssen auch die gesundheitliche Eignung nachweisen und vertrauenswürdig sein.

Gesundheitliche Eignung für den Beruf des Krankenpflegers bzw. der Krankenschwester

Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, müssen Sie auch die gesundheitliche Eignung nachweisen. Diese Eignung ist neben den berufsrechtlichen Bestimmungen nachzuweisen. Grundsätzlich ist dieser Eignungsbegriff nicht klar definiert. Das Gesetz geht nicht auf nähere Bedingungen ein, aber dennoch lässt sich eine nähere Definition entlocken. Es gibt Regierungsvorlagen, die den Gesundheitsbegriff näher erläutern. Man geht grundsätzlich von der physischen Eignung aus, um einen Gesundheits- und Krankenpflegeberuf entsprechend ausüben zu können. Sie brauchen auch die psychische Stabilität, um den Beruf ausüben zu können. Das Tragen einer Brille ist kein Hinderungsgrund. Allerdings sollte die Brille jedenfalls die Sehschwäche ausgleichen. Die Bewältigung der psychischen Belastungen ist eine Grundvoraussetzung. Die gesundheitliche Eignung für die Ausübung eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufs ist insbesondere bei schweren körperlichen Gebrechen nicht gegeben. Was definitiv als Ausschließungsgrund gilt sind etwa Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit. Grundsätzlich erfolgt die Prüfung aber nach der Beurteilung des Einzelfalls.

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