Auswirkung der Krankengeschichte
Der Apoplex veränderte das Leben von Frau Z. komplett. Aus der Frau die sportlich sehr aktiv war, gerne mit dem Fahrrad fuhr und Morgens um 8 Uhr zum Schwimmbad ging, wurde eine Frau, die sich ohne ihren Rollstuhl nicht fortbewegen kann. Ihre Beschäftigungen verlagerten sich ins Lesen, fernsehen und einkaufen. Das Einkaufen ist Frau Z. noch geblieben, denn mit der im Haus wohnenden Hilfskraft ist für Frau Z. das Einkaufen noch möglich. Durch den im Wohnhaus integrierten Fahrstuhl kommt Frau Z. aus ihrer Wohnung im 4. OG heraus. Gelegentlich gießt Frau Z. ihre Blumen, welches ihr große Freude bereitet.
Frau Z. war gern mit ihren Freundinnen auf Veranstaltungen und besuchte sie auch gerne. Dies hat sich geändert. Nun ist sie auf Besuch angewiesen. Früher besuchte sie die Freundinnen, die durch ihre Krankheit nicht mehr aus dem Haus kamen. Jetzt aber kann sie nicht mehr zu ihnen, und diese Freundinnen nicht mehr zu ihr. Die mobilen Freundinnen besuchen Frau Z. regelmäßig im zwei Wochentakt. Früher fuhr sie jeden Monat nach Berlin um ihren Sohn zu sehen und der Sohn kam gelegentlich zu seiner Muter. Heute besucht er Frau Z. viel öfters und regelmäßiger. Ihre Schwester kam früher gerne zu Frau Z. Heute kommt die sie nur noch ganz selten, weil sie es nicht ertragen kann, ihre Schwester im Rollstuhl sitzen zu sehen.
Im Haushalt kann Frau Z. kaum etwas machen. Das einigste was ihr davon geblieben ist, sind ihre Blumen um die sie sich sehr gern kümmert. Alle anderen hauswirtschaftlichen Arbeiten übernimmt die im Haus wohnende Hilfskraft. Die Haushaltshilfe übernimmt die Zubereitung des Essens, kauft auf Wunsch der Frau Z. ein, reinigt die Wohnung und bringt Frau Z. bei Arztterminen zum entsprechenden Arzt. Durch einen im Haus vorhandenen Aufzug ist es Frau Z. möglich, die Wohnung zu verlassen. So geht sie gern mit Einkaufen oder auch einfach nur spazieren.
Alle vertragstechnischen und finanziellen Angelegenheiten erledigt ihr Sohn. Die Rente und Witwenrente sowie das Pflegegeld der Stufe 3 von Frau Z. wird dem Sohn überwiesen, der dann alle Rechnungen und Sachkosten für seine Mutter begleicht. Frau Z. erhält bei jedem Besuch des Sohnes ein Taschengeld zum Einkaufen. Frau Z. weiß nicht wie viel der Sohn für die ganze Verpflegung zahlt. Sie vermutet aber, dass er mehr bezahlen muss als er aus den Bezügen erhält.