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Geschichte der Sozialversicherungen

Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Menschen in Deutschland nicht versichert. Wer nicht arbeiten konnte, verdiente auch kein Geld. Er hatte keine andere Möglichkeit sich selbst zu versorgen und war auf die Hilfe der Angehörigen angewiesen. Menschen mit Krankheit oder Invalidität waren zusätzlich auf Pflege angewiesen die aber in der damaligen Zeit schwer umzusetzen war.

Aufgrund des wachsenden Einflusses der Sozialdemokratie sah Kaiser Wilhelm I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck veranlasst, Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter zu beschließen.

1876 Reichsgesundheitsamt
17.11.1881 Kaiserliche Botschaft Wilhelms des I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck, die die Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Invalidität und materielle Not im Alter vorsieht.
15.06.1883 Gesetz zu Krankenversicherung
06.07.1884 Gesetz zur Unfallversicherung zur Absicherung der Arbeitnehmer und Hinterbliebenen durch Rente. Es besteht Versicherungszwang.
22.06.1889 Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz, welches die Altersrente ab dem 70 Lebensjahr und Invaliditätsrente bei Invalidität vor dem 70 Lebensjahr absichert. Es besteht kein Versicherungszwang.
1894 Gründung des Zentralverbandes der Ortskrankenkassen
1900 Gründung des „Verbandes der Ärzte Deutschlands“ als Reaktion auf die Gründung des Zentralverbandes der Ortskrankenkassen.
09.07.1911 Reichsversicherungsverordnung (heute SGB) ist erlassen worden um alle Rechte zu Formulieren.
01.01.1913 Versicherungsrecht für Angestellte
1914 Inkrafttreten der Reichsversicherungsverordnung
1939 Gesetz zur Krankenversicherung für Rentner
1945 Gesetz zur Sozialen Sicherheit
1951 Selbstverwaltungsgesetz
1957 Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der 90% des Nettolohns für die ersten 6 Wochen vorsah.
1961 Erlassung des Lohnfortzahlungsgesetzes
1961 In Krafttretung des Lohnfortzahlungsgesetzes
1970 Vorsorgeleistungen
1972 Krankenhausfinanzierungsgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser bei Not und somit gleichzeitig die Abhängigkeit vom Träger zu reduzieren.
1973 betriebsärztliche Versorgung / Rehabilitationsangleichungsgesetz
ab 1977 Kostendämpfungsgesetz, welches die Verlagerung von Überschüssen in Kassen zu Vorteil benachteiligter vorsieht um deren Kosten zu senken.
1989 Gesundheitsreformgesetz führte zu einer  Optimalen Versorgung in der Pflege
1992 Gesundheitsstrukturgesetz um die Kosten zu dämpfen, Verknüpfung der ambulanten und stationären Versorgung und Einführung eines Ausgleichs für Risikostrukturen
1994 Pflegeversicherung, die im ambulanten Bereich 1995 in Kraft trat und 1996 im stationären.
1996 Beitragsentlastungsgesetz um für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur 80% zu zahlen und Leistungskürzungen bei Krankenkassen.
01.01.2002 Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege
01.01.2004 Gesundheitsreform
01.01.2005 Hartz IV