Geschichte der Sozialversicherungen
Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Menschen in Deutschland nicht versichert. Wer nicht arbeiten konnte, verdiente auch kein Geld. Er hatte keine andere Möglichkeit sich selbst zu versorgen und war auf die Hilfe der Angehörigen angewiesen. Menschen mit Krankheit oder Invalidität waren zusätzlich auf Pflege angewiesen die aber in der damaligen Zeit schwer umzusetzen war.
Aufgrund des wachsenden Einflusses der Sozialdemokratie sah Kaiser Wilhelm I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck veranlasst, Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter zu beschließen.
| 1876 | Reichsgesundheitsamt |
| 17.11.1881 | Kaiserliche Botschaft Wilhelms des I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck, die die Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Invalidität und materielle Not im Alter vorsieht. |
| 15.06.1883 | Gesetz zu Krankenversicherung |
| 06.07.1884 | Gesetz zur Unfallversicherung zur Absicherung der Arbeitnehmer und Hinterbliebenen durch Rente. Es besteht Versicherungszwang. |
| 22.06.1889 | Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz, welches die Altersrente ab dem 70 Lebensjahr und Invaliditätsrente bei Invalidität vor dem 70 Lebensjahr absichert. Es besteht kein Versicherungszwang. |
| 1894 | Gründung des Zentralverbandes der Ortskrankenkassen |
| 1900 | Gründung des „Verbandes der Ärzte Deutschlands“ als Reaktion auf die Gründung des Zentralverbandes der Ortskrankenkassen. |
| 09.07.1911 | Reichsversicherungsverordnung (heute SGB) ist erlassen worden um alle Rechte zu Formulieren. |
| 01.01.1913 | Versicherungsrecht für Angestellte |
| 1914 | Inkrafttreten der Reichsversicherungsverordnung |
| 1939 | Gesetz zur Krankenversicherung für Rentner |
| 1945 | Gesetz zur Sozialen Sicherheit |
| 1951 | Selbstverwaltungsgesetz |
| 1957 | Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der 90% des Nettolohns für die ersten 6 Wochen vorsah. |
| 1961 | Erlassung des Lohnfortzahlungsgesetzes |
| 1961 | In Krafttretung des Lohnfortzahlungsgesetzes |
| 1970 | Vorsorgeleistungen |
| 1972 | Krankenhausfinanzierungsgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser bei Not und somit gleichzeitig die Abhängigkeit vom Träger zu reduzieren. |
| 1973 | betriebsärztliche Versorgung / Rehabilitationsangleichungsgesetz |
| ab 1977 | Kostendämpfungsgesetz, welches die Verlagerung von Überschüssen in Kassen zu Vorteil benachteiligter vorsieht um deren Kosten zu senken. |
| 1989 | Gesundheitsreformgesetz führte zu einer Optimalen Versorgung in der Pflege |
| 1992 | Gesundheitsstrukturgesetz um die Kosten zu dämpfen, Verknüpfung der ambulanten und stationären Versorgung und Einführung eines Ausgleichs für Risikostrukturen |
| 1994 | Pflegeversicherung, die im ambulanten Bereich 1995 in Kraft trat und 1996 im stationären. |
| 1996 | Beitragsentlastungsgesetz um für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur 80% zu zahlen und Leistungskürzungen bei Krankenkassen. |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege |
| 01.01.2004 | Gesundheitsreform |
| 01.01.2005 | Hartz IV |