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Lerneinheiten in der Pflegeausbildung in Baden-Württemberg

Wer eine Ausbildung in der Krankenpflege beginnt, lernt weit mehr als einzelne Handgriffe oder Krankheitsbilder. Pflege bedeutet, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu verstehen, ihren Unterstützungsbedarf einzuschätzen und gemeinsam mit ihnen passende Lösungen zu entwickeln. Dafür verbindet die Ausbildung medizinisches Wissen mit pflegewissenschaftlichen, psychologischen, sozialen und rechtlichen Grundlagen. Verschiedene Lernbereiche greifen ineinander und werden im Unterricht sowie in der Praxis immer wieder zusammengeführt.

Die häufig noch als Krankenpflegeausbildung bezeichnete Qualifizierung wird seit 2020 grundsätzlich als generalistische Pflegeausbildung durchgeführt. Sie bereitet auf die Versorgung von Menschen aller Altersstufen vor. Dieser Überblick beschreibt den Weg zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann in Baden-Württemberg. Seine Grundlage sind der Landeslehrplan für die Berufsfachschule für Pflege und die bundesrechtlichen Ausbildungsvorgaben. Die einzelnen Schulen gestalten daraus ihr eigenes Curriculum. Reihenfolge, Unterrichtsprojekte und konkrete Fallbeispiele können deshalb unterschiedlich aussehen. Grundlage: Ausbildungsziel nach § 1 PflAPrV.

Was sind Lernbereiche und curriculare Einheiten?

Im Alltag werden Begriffe wie Lerneinheit, Lernfeld oder Lernbereich oft ähnlich verwendet. Der baden-württembergische Landeslehrplan ordnet den Unterricht in elf curriculare Einheiten, abgekürzt CE. Diese bündeln typische berufliche Situationen. Ein Thema wie die Unterstützung nach einer Operation verbindet beispielsweise Wissen über den menschlichen Körper, Beobachtung, Kommunikation, Hygiene und die Zusammenarbeit im Behandlungsteam. Die Zusammenhänge werden an einer Pflegesituation erarbeitet, statt ausschließlich getrennte Unterrichtsfächer nebeneinanderzustellen.

Die bundesweiten Rahmenpläne dienen als gemeinsame Orientierung für schulische Curricula und praktische Ausbildungspläne. Dabei gehören der Rahmenlehrplan für den Unterricht und der Rahmenausbildungsplan für die Praxis zusammen. Ihre Aufgabe ist, einen schrittweisen Aufbau beruflicher Fähigkeiten zu ermöglichen. Auszubildende sollen verstehen, warum sie etwas tun, ihre Entscheidungen begründen und Ergebnisse überprüfen können. Hintergrund: Rahmenpläne des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Fünf Kompetenzbereiche verbinden die Lerninhalte

Neben den elf curricularen Einheiten gibt es fünf gesetzlich beschriebene Kompetenzbereiche. Sie geben an, welche Fähigkeiten im Verlauf der Ausbildung aufgebaut werden. Dazu gehören:

  • den Pflegebedarf einschätzen und Pflegeprozesse planen, durchführen und auswerten,
  • mit Menschen verständlich kommunizieren und sie situationsgerecht beraten,
  • innerhalb der Pflege und mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten,
  • das eigene Handeln rechtlich und ethisch begründen,
  • wissenschaftliche Erkenntnisse nutzen und die eigene berufliche Haltung weiterentwickeln.

Diese Bereiche sind keine fünf voneinander unabhängigen Unterrichtsblöcke. Bei einem Beratungsgespräch müssen beispielsweise fachliche Informationen verständlich erklärt, persönliche Wünsche berücksichtigt und rechtliche Grenzen beachtet werden. Die Unterrichtsstunden werden den Kompetenzbereichen zugeordnet; insgesamt sind mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht vorgesehen. Darin ist auch das angeleitete Üben in der Schule enthalten. Die praktische Ausbildung in Einrichtungen kommt hinzu. Grundlage: Stundenverteilung nach Anlage 6 PflAPrV.

CE 01: Im Pflegeberuf ankommen

Am Anfang stehen die neue Rolle als Auszubildende oder Auszubildender und die Orientierung im Beruf. Welche Aufgaben übernimmt professionelle Pflege? Wie arbeiten Schule und Ausbildungsbetrieb zusammen? Welche Rechte und Pflichten gelten? Auch Schweigepflicht, Datenschutz und die respektvolle Kontaktaufnahme werden angesprochen. Die Lernenden setzen sich mit ihren Erwartungen und bisherigen Erfahrungen auseinander. Gleichzeitig lernen sie, dass die eigene Gesundheit und das Einfordern von Unterstützung zum Berufsalltag gehören. Ein mögliches Übungsbeispiel ist das erste Gespräch mit einem bislang unbekannten Patienten: sich vorstellen, die eigene Aufgabe erklären und aufmerksam nachfragen. Landeslehrplan: CE 01.

CE 02: Bewegung und Selbstversorgung ermöglichen

Dieser Bereich behandelt die Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten des Alltags. Dazu zählen Bewegung, Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken sowie Ausscheidung. Ausgangspunkt ist immer, welche Fähigkeiten ein Mensch selbst mitbringt und wobei er Unterstützung benötigt. Die Ausbildung verbindet die Beobachtung körperlicher Veränderungen mit dem Schutz der Intimsphäre und der Förderung von Selbstständigkeit. Auch ergonomisches Arbeiten und der überlegte Einsatz von Hilfsmitteln gehören dazu. Im Übungsraum lässt sich etwa erproben, wie eine Unterstützung beim Aufstehen erklärt und gemeinsam vorbereitet wird. Dabei werden Sicherheit, Verständigung und vorhandene Bewegungsmöglichkeiten zusammen betrachtet. Landeslehrplan: CE 02.

CE 03: Erfahrungen reflektieren und Gespräche gestalten

Nach den ersten Praxiserfahrungen entstehen häufig neue Fragen. Wie gehe ich mit Scham, Zeitdruck oder belastenden Begegnungen um? Weshalb unterscheiden sich meine Vorstellungen vom erlebten Alltag? In dieser Einheit werden Erfahrungen besprochen und eingeordnet. Zugleich geht es um eine Gesprächsführung, die andere Menschen ernst nimmt und Verständigung ermöglicht. Zuhören, Nachfragen und die Wahrnehmung nonverbaler Signale sind wichtige Lernaufgaben. Ein Unterrichtsbeispiel kann eine Situation sein, in der eine pflegebedürftige Person Unterstützung ablehnt. Die Lernenden betrachten dabei verschiedene Perspektiven und überlegen, wie ein respektvolles Gespräch gelingen könnte. Landeslehrplan: CE 03.

CE 04: Gesundheit stärken und Risiken verringern

Pflege beschäftigt sich auch damit, Gesundheit zu erhalten und Belastungen frühzeitig zu erkennen. In diesem Lernbereich werden gesundheitsfördernde Lebensbedingungen, Prävention und Beratung miteinander verknüpft. Ebenso richtet sich der Blick auf die Gesundheit der Beschäftigten und Auszubildenden. Persönliche Gewohnheiten, Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Einflüsse können sich gegenseitig verstärken. Eine mögliche Lernaufgabe besteht darin, ein verständliches Informationsangebot zu entwickeln und seine Zielgruppe genau zu beschreiben. Dabei wird gefragt, welche Ressourcen vorhanden sind und was eine Veränderung im Alltag erschwert. Gesundheitsförderung soll Menschen zur Mitgestaltung befähigen und ihre individuellen Möglichkeiten berücksichtigen. Landeslehrplan: CE 04.

CE 05: Behandlungen begleiten und Sicherheit fördern

Ein großer Themenbereich ist die pflegerische Begleitung von Untersuchungen und Behandlungen. Hier werden Kenntnisse über Erkrankungen mit Beobachtung, Hygiene, Dokumentation und organisatorischen Abläufen verbunden. Lernende beschäftigen sich beispielsweise damit, wie Menschen vor und nach einem Eingriff unterstützt werden und welche Informationen das Behandlungsteam benötigt. Zugleich werden mögliche Fehlerquellen und sichere Abläufe besprochen. Das Verstehen von Anordnungen, die Klärung offener Fragen und die Beachtung des eigenen Ausbildungsstandes sind dabei wesentlich. Ein Fallbeispiel kann zeigen, wie körperliche Beschwerden und Sorgen einer Patientin gleichermaßen in die Pflegeplanung eingehen. Landeslehrplan: CE 05.

CE 06: Akute Veränderungen erkennen

In allen Versorgungsbereichen können unerwartete und bedrohliche Situationen auftreten. Die Ausbildung bereitet darauf vor, Veränderungen wahrzunehmen, eine Situation strukturiert einzuschätzen und rechtzeitig Unterstützung anzufordern. Dazu gehören auch klare Absprachen im Team und die Weitergabe wichtiger Beobachtungen. Übungen in einer simulierten Umgebung helfen, unter Belastung handlungsfähig zu bleiben. Nach einer solchen Übung wird gemeinsam ausgewertet, welche Informationen erkannt wurden und wie die Zusammenarbeit funktioniert hat. Ziel ist ein begründetes Vorgehen innerhalb der erlernten Fähigkeiten und betrieblichen Abläufe. Auch die eigene emotionale Reaktion auf einen Notfall wird reflektiert. Landeslehrplan: CE 06.

CE 07: Rehabilitation und Teilhabe unterstützen

Nach Erkrankungen oder Unfällen möchten Menschen ihren Alltag möglichst selbstständig gestalten. Rehabilitative Pflege richtet den Blick auf vorhandene Fähigkeiten, persönliche Ziele und gesellschaftliche Teilhabe. Auszubildende lernen, Fortschritte wahrzunehmen und mit verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten. Dazu können Physiotherapie, Ergotherapie, ärztlicher Dienst und soziale Beratung gehören. Ein gemeinsames Lernbeispiel ist die Vorbereitung der Rückkehr nach Hause. Welche Aktivitäten gelingen bereits? Welche Unterstützung wird gebraucht? Welche Wünsche hat die betroffene Person? Die Antworten zeigen, weshalb Pflege, therapeutische Angebote und die Planung der weiteren Versorgung aufeinander abgestimmt werden müssen. Landeslehrplan: CE 07.

CE 08: In Krisen und am Lebensende begleiten

Schwere Erkrankungen und das Lebensende betreffen Menschen körperlich, seelisch und sozial. Diese Einheit behandelt die pflegerische Begleitung der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen. Palliative Versorgung, der Umgang mit Verlust und die Berücksichtigung persönlicher Wertvorstellungen sind wichtige Themen. Lernende setzen sich auch mit den eigenen Grenzen und Vorstellungen von einem würdevollen Leben auseinander. Gespräche über Wünsche, Ängste und Abschied erfordern Aufmerksamkeit und eine respektvolle Haltung. Im Unterricht kann beispielsweise untersucht werden, wie unterschiedliche Bedürfnisse innerhalb einer Familie sichtbar werden. Ebenso wird besprochen, welche Unterstützung Pflegende selbst in belastenden Situationen benötigen. Landeslehrplan: CE 08.

CE 09: Lebensgeschichte und Alltag berücksichtigen

Menschen bringen eigene Gewohnheiten, Beziehungen und Erfahrungen mit. Lebensweltorientierte Pflege bezieht diese Hintergründe in die Unterstützung ein. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sich durch Pflegebedürftigkeit das Wohnumfeld oder vertraute Abläufe verändern. Die Ausbildung behandelt Möglichkeiten, Selbstbestimmung und soziale Kontakte zu erhalten. Dabei werden auch Familien und andere Bezugspersonen berücksichtigt. Eine passende Lernaufgabe ist die Betrachtung eines Tagesablaufs aus Sicht der betroffenen Person. Welche Tätigkeiten sind ihr wichtig, und welche Veränderungen erlebt sie als belastend? Solche Fragen helfen, individuelle Pflegeziele zu entwickeln und biografische Informationen sinnvoll zu nutzen. Landeslehrplan: CE 09.

CE 10: Kinder, Jugendliche und Familien begleiten

Die generalistische Ausbildung schließt die Pflege von Kindern und Jugendlichen ein. Dieser Bereich beschäftigt sich mit Entwicklung, altersgerechter Verständigung und der Einbindung von Eltern oder anderen Bezugspersonen. Bedürfnisse unterscheiden sich je nach Lebensalter und familiärer Situation. Deshalb müssen Beobachtungen und Unterstützungsangebote entsprechend eingeordnet werden. Die Einheit bereitet auch auf den pädiatrischen Praxiseinsatz vor und hilft, dort gemachte Erfahrungen auszuwerten. Als Lernbeispiel eignet sich die Vorbereitung eines Kindes auf eine ungewohnte Untersuchung. Dabei werden verständliche Erklärungen, Beteiligungsmöglichkeiten und die Sorgen der Familie gemeinsam betrachtet, ohne die Perspektive des Kindes zu übergehen. Landeslehrplan: CE 10.

CE 11: Psychische Gesundheit und Orientierung beachten

Psychische Belastungen und kognitive Einschränkungen können Menschen in jedem Versorgungsbereich betreffen. Die Ausbildung fördert deshalb eine personenzentrierte Haltung und ein Verständnis für unterschiedliche Wahrnehmungen und Verhaltensweisen. Themen sind unter anderem Beziehungsgestaltung, Alltagsbewältigung und die Zusammenarbeit mit Bezugspersonen. Erfahrungen aus dem psychiatrischen Einsatz werden aufgegriffen und vertieft. Ein mögliches Fallbeispiel betrifft einen Menschen, der in einer ungewohnten Umgebung verunsichert reagiert. Die Lernenden überlegen, welche Informationen fehlen und wie eine verlässliche Beziehung aufgebaut werden kann. Auch der Schutz von Selbstbestimmung und die Reflexion eigener Vorurteile gehören zur Auseinandersetzung. Landeslehrplan: CE 11.

Wie Schule und Praxis zusammenarbeiten

Die Vollzeitausbildung dauert drei Jahre. Neben dem Unterricht umfasst sie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Dazu gehören Einsätze in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Versorgung. Hinzu kommen pädiatrische und psychiatrische Erfahrungen sowie ein Vertiefungseinsatz. Die verschiedenen Einsatzorte machen deutlich, wie unterschiedlich Pflegebedarf und Lebensbedingungen sein können. Grundlage: praktische Ausbildungsstunden nach Anlage 7 PflAPrV.

Für jeden Einsatz werden Lernziele vereinbart und Erfahrungen im Ausbildungsnachweis festgehalten. Praxisanleitung ist ein geplanter Bestandteil des Lernens: Mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit eines Einsatzes sind dafür vorgesehen. Zusätzlich begleitet die Pflegeschule die praktische Ausbildung. Unterricht und Praxiseinsatz sollen sich dadurch gegenseitig ergänzen. Fragen aus einer konkreten Begegnung können später im Unterricht aufgegriffen und mit neuen Erkenntnissen wieder in die Praxis getragen werden. Grundlage: Aufbau und Lernorte nach § 6 PflBG.

Pflegeprozesse als gemeinsamer Zusammenhang

Ein selbst entwickeltes Lernbeispiel verdeutlicht die Verbindung der Bereiche: Eine ältere Person kommt nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause und benötigt Unterstützung. Zu betrachten sind ihre Bewegungsmöglichkeiten, ihre Sorgen, die häusliche Umgebung und die vorhandenen Kontakte. Ebenso müssen Absprachen mit anderen Beteiligten und persönliche Ziele geklärt werden. Eine solche Situation lässt sich aus mehreren curricularen Einheiten heraus bearbeiten. Die Perspektiven ergänzen sich und führen zu einem umfassenderen Verständnis.

Der Pflegeprozess bietet dafür eine durchgehende Arbeitsstruktur. Der individuelle Bedarf wird erhoben, die Pflege geplant und abgestimmt, ihre Durchführung begleitet und das Ergebnis überprüft. Die Verantwortung für zentrale Aufgaben dieses Prozesses ist gesetzlich Pflegefachpersonen vorbehalten. Auszubildende werden unter Anleitung schrittweise darauf vorbereitet. Dabei lernen sie auch, ihre Grenzen zu erkennen und fachliche Rücksprache zu halten. Grundlage: Pflegeprozessverantwortung nach § 4 PflBG.

Für die Bearbeitung dieses Lernbeispiels lässt sich eine kleine Übersicht anlegen: In einer Spalte stehen die Aussagen der Person, daneben die eigenen Beobachtungen und anschließend die noch offenen Fragen. So wird sichtbar, welche Informationen tatsächlich vorliegen und welche zunächst vermutet wurden. Anschließend können die Lernenden gemeinsam überlegen, wer zusätzliche Auskunft geben könnte und welche Ziele die betroffene Person selbst formuliert. Eine solche Übung unterstützt die Trennung von Beobachtung und Bewertung. Sie bietet außerdem einen Anlass, unterschiedliche Einschätzungen in der Lerngruppe zu besprechen. Das Beispiel zeigt, wie sich fachliche Inhalte, Gesprächsführung und die Reflexion der eigenen Sichtweise in einer einzigen Lernsituation verbinden lassen.

Mit zunehmender Erfahrung sicherer werden

Die Lerninhalte bauen aufeinander auf. Anfangs stehen überschaubare Situationen und grundlegende Fähigkeiten im Vordergrund. Später werden Fälle vielschichtiger: Mehrere Erkrankungen, unterschiedliche Interessen oder ein veränderlicher Unterstützungsbedarf können gleichzeitig zu beachten sein. Viele Themen werden deshalb erneut aufgegriffen und vertieft. Der Landeslehrplan führt die Einheiten CE 04 bis CE 11 im letzten Ausbildungsdrittel weiter. Das Wiederholen dient somit dem Aufbau einer zunehmend begründeten und selbstständigen Handlungsfähigkeit. Überblick: curriculare Einheiten im Ausbildungsverlauf.

Für das eigene Lernen kann es hilfreich sein, zu jeder Praxissituation drei Fragen zu notieren: Was habe ich beobachtet? Wie begründe ich mein Vorgehen? Was möchte ich noch klären? Ergänzend lassen sich Fachbegriffe wiederholen, anonymisierte Fälle besprechen und Rückmeldungen aus der Praxisanleitung auswerten. Ein solcher persönlicher Lernplan macht Fortschritte sichtbar und lenkt den Blick auf offene Fragen. So werden aus verschiedenen Lernbereichen nach und nach zusammenhängende Fähigkeiten für den Pflegeberuf.

Quellenstand: 25. Oktober 2026. Die genannten Landesvorgaben und bundesrechtlichen Regelungen bilden die fachliche Grundlage; die Lernbeispiele und Lerntipps sind eigene Veranschaulichungen.