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Gesetzliche Krankenversicherung

  • Pflichtversicherung
  • SGB IV
  • gegründet 1883

Versicherte der GKV

  1. Pflichtversicherte:
    • alle Arbeitnehmer
    • Rentner
    • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
    • Auszubildende, Studenten
    • Behinderte die an staatlich anerkannten Werkstädten tätig sind
    • Teilnehmer an Berufsfördernden Maßnahmen im Rahmen von Rehabilitationen.
  2. Freiwillig versicherte:
    • selbstständige
    • AN die über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen
  3. Familienversicherte:
    • Kinder
    • Ehepartner, wenn er nichts verdient (z.B. bei Studium)

Finanzierung der Krankenkassen

  • über Beiträge
  • 50% AN / 50% AG (paritätisch)
  • Beitrag abhängig vom Einkommen und der Beitragsbemessungsgrenze: 3562,50
  • Familienversicherte müssen nichts zahlen
  • Abhängig vom jeweiligen Beitragssatz

 

Leistungsberechtigte der GKV

  • alle versicherten

 

Leistungen der GKV

Grundsatz: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Förderung der Gesundheit und Verhütung von Krankheit:

Ziel: Versicherten über Gesundheitsförderung über Verhütung von Krankheiten aufzuklären und zu beraten. Zur Vorsoge zählen Leistungen,

  • um eine Schwächung der Gesundheit zu beheben.
  • die der Gefährdung der Gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken.
  • um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
  • Vorsorgekuren (ambulant oder stationär zur Verhütung von Zahnerkrankungen haben Krankenkassen gemeinsam mit Zahnärzten und den Ländern Maßnahmen für versicherte Kinder (bis zum 12. Lebensjahr) zu fördern)
  • Impfungen als medizinische Vorsorge (Ausnahme: nicht beruflich Auslandsreisen)

Früherkennung von Krankheiten:

  • Früherkennung von Krebserkrankung (Anspruch besteht einmal jährlich)
    • bei Frauen ab dem 20 Lebensjahr,
    • bei Männer ab dem 45 Lebensjahr.
  • Früherkennung von Krankheiten des Herz-Kreislauf-Nieren-Systems sowie des Diabetes mellitus ab dem 35. Lebensjahr (Anspruch besteht 2-mal jährlich).
  • 9 Untersuchungen für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.

 

Leistungen bei Krankheit:

    • Ärztliche Behandlung:
      • Anspruch auf Krankenbehandlung ist vorhanden wenn die Notwendigkeit besteht um eine Krankheit zu erkennen, zu lindern, zu verhüten oder zu lindern.
      • Zahnärztliche Behandlung einschließlich Vorsorge mit Zahnersatz
    • Krankengeld:
      • Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld wen die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie stationär behandelt werden müssen.
      • Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt (höchstens 78 Wochen innerhalb 3 Jahren für die selbe Krankheit)
      • Höhe richtet sich nach dem zuletzt erzielten Arbeitsentgelt, meist 70%
      • bis zu 10 Tagen im Jahren für jedes Versicherte Kind unter 12 Jahren, ärztliches Zeugnis Notwendig!
      • Versorgung mit Arznei Verband, Heil- und Hilfsmittel
      • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
      • Krankenhausbehandlung
      • medizinisch ergänzende Leistungen zu Rehabilitation sowie Belastungserprobung.
    • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft:
      • ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
      • Versorgung mit Arznei- Verband- und Hilfsmitteln
      • stationäre Entbindung (bis zu 5 Tagen nach Entbindung kein Krankenhaustagegeld)
      • häusliche Pflege
      • Haushaltshilfe ab dem 3 Kind
      • Mutterschaftsgeld (für die letzten 6 Wochen vor der Entbindung, dem Entbindungstag und acht Wochen nach der Entbindung.
    • Strebegeld und Entbindungsgeld:
      • wurde Abgeschafft
    • Sonstige Leistungen:
      • ärztliche Beratung bei Fragen der Empfängnisverhütung.
      • Leistungen bei einer Rechtswidrigen Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch.