Prüfung durch den MDK nach dem Qualitätssicherungsgesetz
Formen der Prüfung:
- Einzelprüfung (meist nach einer Beschwerde)
- Stichprobenprüfung
- Vergleichende Prüfung
Ablauf der Prüfung:
Die Pflegekasse schreibt einen Antrag über eine Prüfung eines Institutes. Im Schreiben sind enthalten:
- Grund der Prüfung
- ggf. relevante Unterlagen
Es wird ein Termin zwischen der Institution, MDK, Antragstelle festgelegt. Der Termin wird jeder Institution schriftlich kundgetan (ca. eine Woche vorher). Es können Einzelprüfungen ohne Terminankündigung stattfinden. Wenn eine Untersuchung eines Bewohners erfolgen soll, muss seine Einverständniserklärung eingeholt werden.
Die Institution wird nach folgenden Aspekten überprüft:
- Qualifikation der Mitarbeiter
- Hygiene
- Pflegefachliche Schwerpunkte
- Aktuelle Namens und Handzeichenliste
- Stichprobenartige Überprüfung des Kadex
- Überprüfung des Preis-Leistungs-Verhältnisses
- Pflegeleitbild
- Ausstattung (z.B.: breite Türen, Lifter)
- Dienstpläne
- Pflegefachkräfte – Schüler – KPH – Verhältnis
- Organigramm
- Qualifikation der Leitung des Pflegedienstes oder Altenheim
- Speiseplan in den Heimen
- Überprüfung der Behandlungspflege
- Stellenbeschreibung der Pflegekräfte
Zusätzlich werden Bewohner, nach Absprache und Erlaubnis, in Bezug auf ihre Zufriedenheit befragt. Dazu gehören Fragen wie:
- Sind Sie mit den Mitarbeitern zufrieden?
- Sind die Mitarbeiter Höfflich?
- Werden Wünsche berücksichtigt?
- Wie ist die Ansprache auf die Mitarbeiter?
- Wie lange dauert es bis jemand kommt, wenn Sie klingeln?