Drei Säulen der sozialen Sicherung
Versicherung (Vorsorgesystem):
Bedeutet Risiko- und sozialen Ausgleich für alle, denen bestimmte vorhersehbare Risiken drohen, z.B.: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Tod, Invalidität, Alte und oder Arbeitslosigkeit.
Leistungsvoraussetzung ist der Eintritt des Versicherungsfalls und die Zugehörigkeit zu Betreffenden Sozialversicherungszweig.
Beiträge werden in festen Prozentteilen von der Lohnhöhe berechnet (sozialer Ausgleich).
Versichert sind in aller Regel vor allem die Arbeitnehmer.
Sozialversicherungen sind:
P – Pflegeversicherung
A – Arbeitslosenversicherung
K – Krankenversicherung
U – Unfallversicherung
R – Rentenversicherung
Um sich die Versicherungen leichter zu merken kann mal sich als Eselbrücke das Wort PAKUR merken. Obwohl es grammatikalisch nicht Richtig ist, hilft es dennoch zum Auswendiglernen.
Versorgung (Entschädigungs- und Fördersystem):
Sonderversorgung – gewährt aus Steuermittel Leistungen bei Opfern für die Allgemeinheit, z.B.: Kriegsopferversorgung, Wehrdienst- und Zivildienstschäden sowie Schäden von Opfern Gewalttaten.
Allgemeinversorgung – weiterhin wird Versorgung gewährleistet bei Vorliegen besonderer, lebenstypischer Belastungen, z.B. Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld und Ausbildungsförderung.
Leistungsart: Geldleistung
Finanzierung: allgemeine Steuermittel
Fürsorge (Hilfssystem):
Gewährt Leistungen aus Steuermitteln bei vorliegen von Not und individueller Bedürftigkeit, z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe.
Unterliegt dem Individualisierungsprinzip, wonach jeder Fall nach seinem Besonderheiten zu behandeln ist.
Nachrangsprinzip: soweit Versicherung- und Versorgungsleistungen gewährt werden, können keine fürsorgerischen Leistungen zuerkannt werden.
Leistungsart: Geldleistungen und persönliche Hilfe
Finanzierung: allgemeine Steuermittel