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Drei Grundfunktionen von Sozialpolitik

  1. Kompensations-Funktion:
  2. Schäden, die der Einzelne bei der Erwerbsarbeit erleidet, sind von der Sozialpolitik auszugleichen. Der in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkte soll als Arbeitender nicht ausfallen, Krankheit soll geheilt werden, Gesundheit soll durch Kuren aufrechterhalten werden.

  3. Konstitutions-Funktion:
    • befreit den AN vom Zwang zur Eigenvorsorge für sein Alter
    • Heranbildung qualifizierter Arbeitskräfte
    • Motivation zu geografischen Mobilität
    • Überwindung der Umweltschäden die das Wirtschaften mit sich bringt
  4. Sozialisations- und Kontroll-Funktion:
    • Legitimität von Staat und Wirtschaft sichern
    • Bürgern die Ängste vor Krisen nehmen
    • zeigen das ihre Sorgen angegangen werden
  5. Je nach Problemlage und finanziellen Möglichkeiten wird eine der Funktionen im Vordergrund stehen: bei vollen Kassen wird eher kompensiert und verteilt werden können, in Zeiten der Krise und leeren Kassen wird dagegen auf die Funktion von Sozialisation und Kontrolle zurückgegriffen.